Rahmenbedingungen

Verschwiegenheit

Ihre Person und Ihr Anliegen sind von der Schweigepflicht geschützt. Alle Gespräche finden also in einem geschützten Rahmen statt und werden vertraulich behandelt. Ausgenommen davon sind akute Härtefälle, wie zum Beispiel das Ankündigen einer unmittelbar bevorstehenden schweren Straftat / eines Verbrechens.

Kosten & Ablauf

Es handelt sich bei der Praxis um eine Praxis für Selbstzahler und Privatpatienten. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie leider nicht, es sei denn, dass Sie nachweisen können, dass Sie keinen anderen (früheren) Therapieplatz bekommen konnten. Wenn Sie also beispielsweise innerhalb von drei Monaten fünf Absagen von Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben, dann sollten Sie Kontakt zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen. Von dort wird dann geklärt, ob eine Kostenübernahme für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernommen wird (Kostenerstattungsverfahren). Selbstverständlich können Sie dennoch Termine zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem anderen Therapeuten vereinbaren, um die Wartezeit zu verkürzen.

 

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), Faktor 1,7.

 

Eine Therapiestunde (à 50 Minuten) beläuft sich somit auf 78,20 €. Weitere Kosten können auf Nachfrage eingesehen werden. Die Sitzung kann auch in Form einer Videobehandlung erfolgen. Dafür ist es jedoch notwendig, dass zuvor zwei persönliche Gespräche geführt wurden. Fragen Sie herzu gerne genauer nach.

 

Die Behandlungskosten sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer ausgenommen. Die Kosten können Sie unter Umständen in Ihrer Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastungen" mit angeben.

 

Es gibt Vorteile für Selbstzahler: Sie sind befreit vom Ausfüllen umfangreicher Anträge und eine psychische Diagnose wird nicht an Dritte übermittelt. Weder Ihre Krankenkasse noch Ihr Arbeitgeber erfährt von Ihrer Behandlung, wenn Sie das nicht wünschen. Das kann u.a. von Vorteil sein, wenn Sie beispielsweise verbeamtet werden möchten, eine Lebensversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Wechsel in eine private Krankenversicherung anstreben. Auch bei Gesundheitsprüfungen umgehen Sie diesen Umstand. Sie tragen somit auch zum Schutz Ihrer Daten bei.

 

Eine nicht therapeutische Paartherapie / Paarberatung (ohne Krankheitswert) fällt nicht unter das Gebührenverzeichnis und wird im Regelfall nicht von den Kassen übernommen. Die Therapiestunde beläuft sich auf 85,00 €. 

 

Die Kosten sind in jeder Sitzung mittels EC-Karte zu entrichten.

In Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache auch eine Zahlung auf Rechnung erfolgen.

Absagen

Für Terminabsagen gilt eine Frist von 24 Stunden. Sollten Sie also weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, so muss Ihnen die Sitzung als Ausfalltermin in Rechnung gestellt werden, da in der Regel eine so kurzfristige Nachbesetzung mit einer anderen Patientin/einem anderen Patienten nicht möglich ist.

 

Hier gilt die Ausnahme für Absagen seitens der Praxis / des Therapeuten, da es sich um eine Praxis für Notfall- und Krisensituationen handelt. Dementsprechend können kurzfristige, nicht vorhersehbare, Anforderungen auftreten.

Hausbesuche

Hausbesuche sind grundsätzlich nach Absprache möglich. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr entsprechend der Gebührenordnung an.